ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seezeitlodge Hotel GmbH

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Seezeitlodge Hotel GmbH (Hotel) mit Dritten (Kunde/n) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung des Kunden, alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels und die Bereitstellung von Veranstaltungsräumen, Personal sowie zubereiteter Speisen.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Reservierung bzw. eines Angebots des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch den Vertrag in Textform bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, VERZUG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Für den Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Verzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedarf der Textform.

4.2 Erfolgt der Vertragsabschluss in Zusammenhang mit der Absicht des Kunden, eine im Hotel stattfindende Veranstaltung zu besuchen, ist der Kunde im Fall einer vollständigen oder teilweisen Absage dieser Veranstaltung durch den Veranstalter, soweit die Absage der Veranstaltung nicht von dem Hotel zu vertreten ist, nicht berechtigt, von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn das Hotel im Zusammenhang mit der Veranstaltung mit dem Veranstalter ein Zimmerkontingent mit besonderen Konditionen vereinbart hat und die besonderen Konditionen des Zimmerkontingents für den Vertrag des Kunden gelten und die besonderen Konditionen kein Rücktrittsrecht des Kunden regeln.

4.3 Erfolgt der Vertragsabschluss durch den Veranstalter einer im Hotel stattfindenden Veranstaltung für oder im Namen Dritter, ist weder der Veranstalter noch der Dritte berechtigt, im Fall einer vollständigen oder teilweisen Absage dieser Veranstaltung durch den Veranstalter, soweit die Absage der Veranstaltung nicht von dem Hotel zu vertreten ist, von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4.4 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag wirksam vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.5 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume und/oder Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

4.6 Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von dem Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, wobei als Umstände höherer Gewalt beispielsweise, aber nicht abschließend Krieg, Streiks, von dem Hotel nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes bei dem Hotel, Unruhen, Enteignungen, Gewitter, Blitzeinschlag, Sturm, Pandemien, Grubenschäden, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen oder Bombenentschärfung im Umfeld des Hotels gelten

Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig sind

ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 der AGB vorliegt.

5.4 Im Fall einer Auflage durch örtlich zuständige Behörden und/oder eine Verordnung oder Verfügung der örtlich zuständige Regierung, die eine Aufrechterhaltung des Hotelbetriebs einschränken oder vollständig untersagen, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag außerordentlich zurückzutreten, soweit die Auflage, Verordnung oder Verfügung nicht unmittelbar und schuldhaft durch das Hotel verursacht oder veranlasst wurde und die vertragsgegenständliche Leistung des Hotels von der eingeschränkten oder vollständigen Untersagung des Hotelbetriebs erfasst wird.

5.5 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 80%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 BEREITSTELLUNG VON VERANSTALTUNGSRÄUMEN SOWIE IM ZUSAMMENHANG DAMIT GEBUCHTE HOTELZIMMER, PERSONAL SOWIE LEBENSMITTELN UND ZUBEREITETEN SPEISEN

7.1 Reservierte Veranstaltungsräume (Räume) stehen dem Kunden (Veranstalter) nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels. Im Falle der Vereinbarung des Angebots von Mitteln und/oder der Zubereitung von Speisen erfolgt der Einkauf und die Zubereitung zeitnah vor der vereinbarten Leistungszeit, spätestens sechs Tage vor der vereinbarten Leistungszeit.

7.2 Das Hotel benötigt bei allen Veranstaltungen bis spätestens 2 Arbeitstagen vor Beginn der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen. Eine Garantiezahl muss der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels in Textform mitgeteilt werden und bedarf der Rückbestätigung. Diese angegebene Zahl der teilnehmenden Personen – auch bezüglich vereinbarter Lebensmittel und zubereiteter Speisen – gilt in Folge als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, so wird das Hotel nach der tatsächlich anwesenden Personenanzahl abrechnen. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl von über 10% ist das Hotel gegenüber dem Veranstalter berechtigt, die Preise neu zu berechnen und/oder die bestätigten Räumlichkeiten zu tauschen.

7.3 Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Veranstaltungsräumen sowie im Zusammenhang damit gebuchte Hotelzimmer (in Beachtung und Anwendung der Regelungen in Ziffer 4. dieser AGB), einschließlich bestellter bzw. vereinbarter Lebensmittel und/oder Speisen werden in Rechnung gestellt:

Veranstaltungen mit bis zu 20 teilnehmende Personen

bis 21 Tage vor Ankunft keine Kosten

20-14 Tage vor Ankunft 45% der vereinbarten Preise

13-7 Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Preise

6-0 Tage vor Ankunft 100% der vereinbarten Preise

Veranstaltungen mit 21 bis zu 60 teilnehmende Personen

bis 35 Tage vor Ankunft keine Kosten

34-21 Tage vor Ankunft 30% der vereinbarten Preise

20-14 Tage vor Ankunft 45% der vereinbarten Preise

13-7 Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Preise

6-0 Tage vor Ankunft 100% der vereinbarten Preise

Veranstaltungen ab 61 teilnehmende Personen

bis 42 Tage vor Ankunft keine Kosten

41-28 Tage vor Ankunft 30% der vereinbarten Preise

27-14 Tage vor Ankunft 45% der vereinbarten Preise

13-7 Tage vor Ankunft 80% der vereinbarten Preise

6-0 Tage vor Ankunft 100% der vereinbarten Preise

Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Veranstaltungsräume und Tagungspauschalen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben und vereinbarungsgemäß eingekaufte Lebensmittel und bereits zubereitete Speisen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Regeln anderweitig in dem Hotel zu verwenden.

Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Räume oder Arrangements und/oder anderweitigen Verwendung eingekaufter Lebensmittel und bereits zubereiteter Speisen hat der Veranstalter für die Dauer des Vertrags unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den entsprechenden Betrag zu zahlen.

Dem Veranstalter kann vom Hotel auch nach Ende der Veranstaltung Personal zur Verfügung gestellt werden. Bei Veranstaltungen, die über das vereinbarte Ende oder über 23 Uhr hinausgehen, werden dem Veranstalter Stunde mindestens 80.00 Euro inklusive der derzeit gültigen MwSt. in Rechnung gestellt.

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden dem Veranstalter alle Getränke nach tatsächlichen Verbrauch berechnet.

Ändern oder verschieben sich die Schlusszeiten der Veranstaltung, so bedarf dieses der unverzüglichen Mitteilung des Veranstalters in Textform und der Rückbestätigung der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht unverzüglich, so kann das Hotel dem Veranstalter zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.

7.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

7.4 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

7.5 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

7.6 Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

7.7 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

7.8 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

7.9 Für Beschädigungen der Einrichtung und/oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

7.10 Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

7.11 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss von dem Veranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in Textform vereinbart werden. Bei Verzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.12 Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von dem Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, wobei als Umstände höherer Gewalt beispielsweise, aber nicht abschließend Krieg, Streiks, von dem Hotel nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes bei dem Hotel, Unruhen, Enteignungen, Gewitter, Blitzeinschlag, Sturm, Pandemien, Grubenschäden, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen oder Bombenentschärfung im Umfeld des Hotels gelten

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist

7.13 Im Fall einer Auflage durch örtlich zuständige Behörden und/oder eine Verordnung oder Verfügung der örtlich zuständige Regierung, die eine Aufrechterhaltung des Hotelbetriebs einschränken oder vollständig untersagen, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag außerordentlich zurückzutreten, soweit die Auflage, Verordnung oder Verfügung nicht unmittelbar und schuldhaft durch das Hotel verursacht oder veranlasst wurde und die vertragsgegenständliche Leistung des Hotels von der eingeschränkten oder vollständigen Untersagung des Hotelbetriebs erfasst wird.

7.14 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.

8 HAFTUNG DES HOTELS

8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 der AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5 der AGB.

8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5 der AGB.

9 ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

9.1 Die EU bietet zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung, wenn der Kunde Verbraucher ist, eine Plattform an, abrufbar unter:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DEhttp://ec.europa.eu/consumers/odr

9.2 Das Hotel ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für Dienstleistungen im Freizeitbereich: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de) teilzunehmen.

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das für den Sitz des Hotels jeweils örtlich zuständige Gericht. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das jeweils für den Sitz des Hotels örtlich zuständige Gericht. Das Hotel ist nach eigener Wahl berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE-SHOP

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Seezeitlodge Online-Shop

§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen

(1) Seezeitlodge Hotel GmbH, Am Bostalsee 1, 66625 Gonnesweiler, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Seezeitlodge Online-Shop“) betreibt unter der Webseite https://seezeitlodge-bostalsee.de/seezeitlodge-online-shop/ einen Online-Shop für Waren und Dienstleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://seezeitlodge-bostalsee.de/seezeitlodge-online-shop/.

(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

Auswahl der gewünschten Ware, der gewählten Dienstleistung(en),
Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
Prüfung der Angaben im Warenkorb,
Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.
(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Seezeitlodge Hotel GmbH, Am Bostalsee 1, 66625 Gonnesweiler, Deutschland zustande.

(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.

(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte

(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:

Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
Die Erbringung von Dienstleistungen. Die konkret angebotenen Dienstleistungen können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware und Dienstleistungen finden sich in der Artikelbeschreibung.

(3) Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.

§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.

(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.

(5) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, innerhalb von 2 – 3 Werktagen versandfertig nach dem Eingang der Zahlung bzw. nach dem Eingang der Bestellung bei einem Kauf auf Rechnung.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 6 Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

§ 7 Haftung

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.

§ 8 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vertragsschluss.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) für den Kauf und die Verwendung von Tickets der Seezeitlodge Hotel GmbH
Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gelten für den Erwerb und die Verwendung von Tickets zu Veranstaltungen der Seezeitlodge Hotel GmbH (bspw. zur Küchenparty). Der Erwerber und/oder Inhaber akzeptiert diese ATGB durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets.

Ticketbestellung

Tickets für Veranstaltungen der Seezeitlodge Hotel GmbH sind grundsätzlich nur bei der Seezeitlodge Hotel GmbH oder autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
Eine nachträgliche Änderung oder Zurücknahme der Bestellung ist nicht möglich. Die Seezeitlodge Hotel GmbH nimmt das vom Kunden abgegebene Angebot erst mit ausdrücklicher Erklärung oder der Absendung der Tickets an den Kunden an.

Zahlung

Die Seezeitlodge Hotel GmbH behält sich das Eigentum an den verwendeten Tickets bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung durch den Kunden vor. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sofern der Kunde seiner Verpflichtung zur Begleichung des Rechnungsbetrags nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt

Die Seezeitlodge Hotel GmbH ist berechtigt, die Bestellung zu kündigen, sofern der Kunde seiner Verpflichtung zur Begleichung des Rechnungsbetrags nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt und keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

Autorisierten Vorverkaufsstellen bleibt es vorbehalten, abweichende Bestimmungen zu treffen.

Versand der Tickets

Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr des Ticketversands. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Seezeitlodge Hotel GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
Die Verpflichtung zur Auswahl eines geeigneten Transportunternehmens liegt bei der Seezeitlodge Hotel GmbH.

Beanstandungen

Der Käufer hat die Tickets nach Erhalt daraufhin zu prüfen, ob Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Ort mit seiner Bestellung übereinstimmen. Eine Beanstandung fehlerhafter Tickets hat er der Seezeitlodge Hotel GmbH gegenüber schriftlich oder auf dem Postweg unverzüglich, spätestens jedoch binnen dreier Arbeitstage nach Zugang der Tickets an die Kontaktdaten mitzuteilen, die unter Ziffer 8 mitgeteilt werden.

Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets bestehen nach Ablauf der Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen nicht mehr. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail.

Umtausch und Rückerstattung

Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tickets, die untergehen oder dem Kunden Abhanden kommen werden weder ersetzt, noch zurückerstattet.

Die Seezeitlodge Hotel GmbH ist berechtigt, Änderungen oder Variationen am Programm vorzunehmen, sofern dies besondere Vorkommnisse erfordern, die nicht im Einflussbereich der Seezeitlodge Hotel GmbH liegen.

Der Kunde hat Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises sowie aller berechneten Gebühren, wenn Veranstaltungen abgesagt werden.

Kein Weiterverkauf der Tickets

Dem Kunden ist der Erwerb der Tickets ausschließlich zur privaten Nutzung gestattet.

Ticketinhabern ist es daher ausdrücklich untersagt, Tickets zu kommerziellen Zwecken und/oder mit Gewinnerzielungsabsicht weiterzugeben oder weiterzuveräußern. Hierzu zählen insbesondere:
die Weitergabe der Tickets zu einem höheren Preis als dem ursprünglichen Kaufpreis, auch wenn dies im privaten Rahmen passiert, die Weitergabe der Tickets als Werbegeschenk oder zu Zwecken der Vermarktung, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Seezeitlodge Hotel GmbH genehmigt ist, das Anbieten der Tickets bei Internetauktionen oder vergleichbaren Diensten, sowie die gewerbliche und oder kommerzielle Weiterveräußerung der Tickets, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Seezeitlodge Hotel GmbH genehmigt ist.

Im Falle einer Weitergabe des Tickets ist die Seezeitlodge Hotel GmbH berechtigt, vom Kunden Auskunft über den neuen Inhaber des Tickets (insb. über dessen Namen, Kontaktdaten und Geburtsdatum) zu verlangen.

Das Ticket wird ungültig, sofern es vom Erwerber für die in dieser Ziffer genannten Zwecke verwendet wird oder der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB verstößt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich die Seezeitlodge Hotel GmbH das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen und/ oder weitere zivil- und/ oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Recht am eigenen Bild

Bei den Veranstaltungen der Seezeitlodge Hotel GmbH werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Die Seezeitlodge Hotel GmbH ist dazu berechtigt, Fotos und Filme der Veranstaltung für journalistische Fachartikel oder ihre eigene Internetpräsenz zu nutzen. Die Teilnahme des Kunden stellt eine eindeutig bestätigende Handlung dar, durch die er sich hiermit einverstanden erklärt. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Seezeitlodge GmbH können unter https://seezeitlodge-bostalsee.de/datenschutz/ eingesehen werden.

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